Haus- und Schulordnung - Paul Klee Grundschule Homepage

Berlin  Tempelhof-Schöneberg
Konradinstr.15-17    12105 Berlin


Konradinstr.15-17 12105 Berlin
Direkt zum Seiteninhalt

Haus- und Schulordnung

Unsere Schule
Haus- und Schulordnung der Paul-Klee-Grundschule und des Ganztagsbetriebs

Schülerinnen und Schüler begeben sich zu Unterrichtsbeginn selbstständig in ihre Klassenräume. Eltern verabschieden ihre Kinder im Erdgeschoss und nehmen sie nach dem Unterricht im Erdgeschoss oder vor der Schule in Empfang. Kinder, die den Ganztag besuchen, können weiterhin aus ihren Gruppenräumen abgeholt werden.

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist der Aufenthalt von Eltern und schulfremden Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen sind vereinbarte Gespräche mit Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern.
Schulfremde Personen und Eltern ohne vereinbarten Termin melden sich im Sekretariat an; sollte das Sekretariat geschlossen sein, melden Besucher und Besucherinnen sich beim Hausmeister oder der Hortleitung an.

Für Schülerinnen und Schüler gilt:

1.  Jeden Morgen erscheinen wir pünktlich zum Unterricht.

2.  Wir gehen immer friedlich, freundlich und höflich miteinander um. Wir wollen niemanden verletzen, auch nicht mit Worten.

3.  Unsere Pausen wollen wir genießen und in Ruhe auf dem Hof spielen. Wir dulden keine Gewalt auf dem Schulhof und im Schulgebäude.
    

4.  Im Schulgebäude verhalten wir uns leise und rennen auch nicht durch das Haus.

 
5.  Wir klettern nicht auf die Zäune und die Bäume.

 
6.  In den kleinen Pausen sowie in den Regenpausen bleiben wir in den Klassenräumen.

 
7.  Wir dürfen das Schulgelände während der Pausen, des Unterrichts und der Ganztagsbetreuung nicht unerlaubt verlassen.

 
8.  Wir achten auf das Klingelzeichen am Ende der Hofpausen und befolgen es, damit wir pünktlich zum Unterricht in den Klassenräumen sind.

 
9.  Ballspiele dürfen während der Hofpausen nur hinter der Turnhalle gespielt werden; Fußball darf in den Hofpausen nur mit weichen Schulbällen gespielt werden.

 
10. Wir gehen mit unserem Schulgebäude achtsam um, damit wir uns in ihm wohl fühlen. Dabei achten wir auf Sauberkeit, Hygiene und den ordentlichen Umgang mit den Materialien. Wer mutwillig etwas zerstört, muss für Ersatz sorgen. Die benutzten Materialien müssen auf- bzw. weggeräumt werden.

 
11. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume oder Spielplätze! Wir achten alle auf Sauberkeit und Hygiene. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt in den Mensagängen und im Keller ist verboten.

 
12. Die Hortkinder gehen nach Schulschluss - frühestens nach Beendigung der 2. großen Pause - in den Hort.

13. Ab 14.30 Uhr und nur mit Erlaubnis ihrer Erzieher und Erzieherinnen können die Hortkinder unmittelbar vor ihren Gruppenräumen ruhig in den Fluren des Schulgebäudes spielen. Fußballspielen ist im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt; weitere Ballspiele dürfen auf den Schulfluren nur unter Aufsicht stattfinden.

 
14. Wir trennen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Behälter, halten unseren Schulhof sauber und werfen Müll immer in die Mülleimer.

 
15. Während der Hofpausen werden keine Schneebälle auf andere Personen geworfen. Schneebälle dürfen nicht mit ins Haus gebracht werden.

 
16. Wir treffen keine privaten Verabredungen über Schul- und Horttelefone.

 
17. Handys und weitere „smarte“ Endgeräte (Tablets, Uhren mit Aufnahmefunktion...) bleiben im Schulbereich ausgeschaltet, davon ausgenommen ist nur die von Lehrkräften oder Erzieher:innen eindeutig zugelassene Nutzung zu Unterrichtszwecken. Unerlaubt genutzte Handys werden eingesammelt und dürfen in der Regel nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

 
18. Wertgegenstände (z.B. Handys, Tablets, Schmuck, teure Markenkleidung…) der Schülerinnen und Schüler gehören nicht in die Schule. Das Land Berlin haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung.

19. Waffen und waffenähnliche Gegenstände (hierzu gehören auch Taschenmesser), Feuerzeuge, Streichhölzer, Feuerwerkskörper oder Ähnliches dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.


Fassung vom 24.02.2022
   


 


Zurück zum Seiteninhalt