Hausaufgaben
Eltern
Hausaufgaben an der Paul-Klee-Grundschule
1. Didaktische Grundsätze
- Die Hausaufgaben müssen sich aus dem Inhalt des Unterrichts ergeben; sie sind nicht mit mechanischer Regelmäßigkeit zu erteilen, sondern nur, wenn und soweit sie unter didaktischen Gesichtspunkten notwendig sind. Es ist nicht erforderlich, täglich Hausaufgaben zu erteilen.
- Die Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort. Sie dienen dazu den Lernstoff durch Anwendung zu festigen, zu vertiefen und/oder zu üben.
- Hausaufgaben sollten in die Unterrichtsplanung einbezogen sein.
- Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts durch eigene Erkundungen der SchülerInnen (Quellenlektüre, z.B. Lexika, Dokumente, Sachbücher, Wörterbücher, Bilder, Atlanten; praktische Erkundungen eines Sachverhalts „vor Ort“) vorbereiten.
- Hausaufgabenals kollektive Strafe und als Mittel zur Wahrung der Disziplin (so genannte Strafarbeiten) sind pädagogisch nicht vertretbar.
2. Umfang und Schwierigkeitsgrad
- Die Aufgaben sollen von SchülerInnen ohne fremde Hilfe und in der vorgesehenen Zeit zu bewältigen sein. Hausaufgaben sollten differenziert gegeben werden.
- Statt täglicher Hausaufgaben können auch Langzeitaufgaben (Lerntagebücher, Vorbereitung von Präsentationen, Wochenaufgaben oder Teil des Wochenplans...) erteilt werden.
- Schulferien sind Hausaufgaben frei.
- Dienstags gibt es keine Hausaufgaben, um Gruppenaktivitäten am Nachmittag zu ermöglichen.
- Hausaufgaben sollten so rechtzeitig vor Stundenende oder Schulschluss aufgegeben werden, dass die Schüler sie aufschreiben und eventuell Rückfragen stellen können.
- Die in einer Klasse unterrichtenden Lehrer koordinieren ihre Anforderungen an die Hausaufgabenzeit der SchülerInnen.
- In Jahrgangsstufe 1 gibt es in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben. Für die anderen Jahrgangsstufen gelten folgende Arbeitszeiten:
in Jahrgangsstufe 2 bis zu 20 Minuten
in Jahrgangsstufe 3 bis zu 30 Minuten
in Jahrgangsstufe 4 bis zu 40 Minuten
in Jahrgangsstufe 5 bis zu 50 Minuten
in Jahrgangsstufe 6 bis zu 60 Minuten
in Jahrgangsstufe 4 bis zu 40 Minuten
in Jahrgangsstufe 5 bis zu 50 Minuten
in Jahrgangsstufe 6 bis zu 60 Minuten
3. Kontrolle
- Hausarbeiten sollen von den LehrerInnen regelmäßig zur Kenntnis genommen werden. Dabei ist nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form zu würdigen. Eine möglichst unmittelbare und inhaltliche Rückmeldung verstärkt die Motivation.
- Schüler sollen ermutigt werden, in der Folgestunde zu sagen, dass sie eine Aufgabe nicht oder nur teilweise verstanden haben.
- Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert, weil Schüler unter sehr unterschiedlichen Bedingungen arbeiten und das Ausmaß der häuslichen Hilfe oder Beeinträchtigung oft nicht zu ermessen ist. Die Zuverlässigkeit beim Anfertigen der Hausaufgaben geht allerdings in die Leistungsbewertung ein.
- In geeigneten Fällen können ab Jahrgangsstufe 5 Hausarbeiten schriftlich kontrolliert werden. Der in der schriftlichen Kontrolle nachgewiesene Kenntnisstand kann benotet werden (z.B. Vokabeltests). Die Kontrolle darf 10 Minuten nicht überschreiten.
- Mit zunehmendem Alter der SchülerInnen kann die Kontrolle durch die LehrerInnen durch gegenseitige Korrektur der SchülerInnen und durch Selbstkontrolle ergänzt werden.
4. Mitwirkung der Eltern
- Eltern sollen ihrem Kind gegenüber ein positives Interesse für die Hausaufgaben zeigen. Das Thema "Hausaufgaben" soll deshalb mindestens einmal im Schuljahr auf Elternabenden besprochen werden.
- Die Hausaufgaben sollen selbständig angefertigt werden. Falls das Kind bei der Bewältigung der Hausaufgaben Schwierigkeiten hat, sollte den LehrerInnen eine Rückmeldung gegeben werden.
- Die Wahl der Tageszeit für die Hausarbeiten muss den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden. Das Prinzip "Erst die Arbeit, dann das Spiel" reicht nicht aus; oft setzt erst nach einer längeren Spiel- und Entspannungspause eine neue Phase der Konzentration ein.
- Das Kind sollte ausreichend Zeit und einen ruhigen Arbeitsplatz haben, an dem es ungestört und ohne Ablenkung seine Arbeiten ausführen kann.
Einstimmiger Beschluss der Schulkonferenz am 06.Mai 2010