Hausordnung - Paul Klee Grundschule Homepage

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Hausordnung

Unsere Schule
 
Hausordnung der Paul Klee Grundschule

 
Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangstufe 2 begeben sich zu Unterrichtsbeginn selbstständig in ihre Klassenräume. Eltern verabschieden ihre Kinder im Erdgeschoss und nehmen sie nach dem Unterricht im Erdgeschoss oder vor der Schule in Empfang. Kinder, die den Ganztag besuchen, können weiterhin aus ihren Gruppenräumen abgeholt werden.

 
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist der Aufenthalt von Eltern und schulfremden Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen sind vereinbarte Gespräche mit Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern.
Schulfremde Personen und Eltern ohne vereinbarten Termin melden sich im Sekretariat an; sollte das Sekretariat geschlossen sein, melden Besucher und Besucherinnen sich beim Hausmeister oder der Hortleitung an.

Die Paul Klee Grundschule ist eine offene Ganztagsgrundschule und in der Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

 
Ab 7:30 Uhr ist das Schulgebäude für alle Kinder geöffnet. Sie warten aber bis um 7:50 Uhr im Erdgeschoss vor den Glastüren.

 
Für die Betreuung sind die Erzieherinnen und Erzieher im Erdgeschoss zuständig.

 
Ab 7:50 Uhr werden die Klassenzimmer für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet.

 
Die erste Stunde beginnt um 8:00 Uhr . Die Schüler, die zu einer späteren Unterrichtsstunde kommen, bleiben bis 8:45 Uhr in der VHG-Betreuung im Erdgeschoss.

 
Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

 
Unmittelbar nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Heimweg, da die Aufsichtspflicht der Schule endet.

 
Ausgenommen sind die Kinder, die in die VHG-Betreuung bis 13:35 Ubr oder in den Ganztagsbereich gehen. Sie melden sich dort bei den Erzieherinnen und Erziehern.

 
Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz und steht nach Unterrichtsschluss ausschließlich dem Ganztagsbereich zur Verfügung.

 

                                                                      Schulkonferenzbeschluss vom 4.Oktober 2018

 
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